Gemäß § 7 Abs. 8 der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung folgende Versammlungsordnung:
§ 1 Geltungsbereich#
Diese Versammlungsordnung gilt für alle ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen des Commons & Code e. V.
§ 2 Versammlungsleitung#
- Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Sind diese verhindert, wählt die Versammlung aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung.
- Die Versammlungsleitung ist verantwortlich für:
- die Eröffnung, Leitung und Schließung der Versammlung;
- die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit;
- die Bekanntgabe der Tagesordnung und etwaiger Ergänzungen;
- die Erteilung und den Entzug des Wortes;
- die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen;
- die Wahrung der Ordnung während der Versammlung.
- Die Versammlungsleitung kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung Mitglieder verwarnen und im Wiederholungsfall von der Versammlung ausschließen.
§ 3 Protokollführung#
- Die Versammlungsleitung bestimmt zu Beginn der Versammlung eine Person zur Protokollführung.
- Das Protokoll hat zu enthalten:
- Ort, Datum, Beginn und Ende der Versammlung;
- Form der Versammlung (Präsenz, virtuell oder hybrid);
- Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder;
- Namen der Versammlungsleitung und der Protokollführung;
- die Tagesordnung;
- die gestellten Anträge im Wortlaut;
- Art der Abstimmung oder Wahl (offen/geheim);
- die Abstimmungsergebnisse (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen);
- den Wortlaut der gefassten Beschlüsse;
- Wahlergebnisse.
- Das Protokoll ist binnen vier Wochen nach der Versammlung zu erstellen und von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen. Das Protokoll und eine englische Übersetzung sind den Mitgliedern innerhalb von sechs Wochen nach der Versammlung zugänglich zu machen.
§ 4 Anträge und Wortmeldungen#
- Anträge zur Tagesordnung sind gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstand einzureichen.
- Dringlichkeitsanträge können während der Versammlung gestellt werden. Über ihre Zulassung entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind unzulässig.
- Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen können jederzeit während der Beratung gestellt werden. Sie sind stets zulässig und bedürfen keiner besonderen Begründung. Über Änderungsanträge ist vor dem Hauptantrag abzustimmen.
- Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden und sind sofort zu behandeln. Hierzu zählen insbesondere Anträge auf:
- Schluss der Debatte;
- Schluss der Redeliste;
- Vertagung eines Tagesordnungspunktes;
- Unterbrechung der Versammlung;
- geheime Abstimmung.
- Bei mehreren Änderungsanträgen zum selben Antrag wird zunächst über den weitestgehenden Änderungsantrag abgestimmt. Die Versammlungsleitung bestimmt die Reihenfolge.
- Jedes Mitglied hat das Recht, sich zu Wort zu melden. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Versammlungsleitung kann die Redezeit begrenzen.
§ 5 Durchführung von Wahlen und Abstimmungen#
- Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen, wenn die Versammlung dies mit einfacher Mehrheit beschließt.
- Wahlen erfolgen gemäß § 6 Abs. 9 der Satzung grundsätzlich offen, es sei denn, ein Mitglied widerspricht oder das Gesetz schreibt eine geheime Wahl vor.
- Bei geheimen Abstimmungen und Wahlen bestimmt die Versammlungsleitung mindestens zwei Wahlhelfer*innen, die für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich sind.
- Bei virtuellen oder hybriden Versammlungen kann die Abstimmung durch elektronische Hilfsmittel erfolgen. Der Vorstand stellt sicher, dass die verwendeten technischen Mittel eine eindeutige Stimmabgabe ermöglichen und das Abstimmungsgeheimnis bei geheimen Abstimmungen und Wahlen gewahrt wird.
§ 6 Virtuelle und hybride Versammlungen#
- Bei virtuellen Versammlungen erfolgt die Anwesenheitsfeststellung durch namentlichen Aufruf oder durch Erfassung der eingewählten Teilnehmenden.
- Die Zugangsdaten für virtuelle oder hybride Versammlungen sind spätestens eine Stunde vor Versammlungsbeginn an die bei der Einladung verwendete E-Mail-Adresse zu versenden.
- Technische Störungen, die einzelne Mitglieder an der Teilnahme hindern, berühren nicht die Gültigkeit gefasster Beschlüsse, sofern die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
- Bei hybriden Versammlungen haben virtuell teilnehmende Mitglieder dieselben Rechte wie persönlich anwesende Mitglieder.
§ 7 Öffentlichkeit#
- Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich vereinsöffentlich. Gäste können auf Beschluss der Versammlung zur Teilnahme zugelassen werden.
- Zugelassenen Gästen kann die Versammlung durch gesonderten Beschluss das Rederecht zu einzelnen Tagesordnungspunkten erteilen. Ein Stimmrecht steht Gästen nicht zu.
- Die Versammlung kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Nichtöffentlichkeit beschließen.
§ 8 Inkrafttreten#
Diese Versammlungsordnung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.